Email- Adresse, die Ärztliche Schweigepflicht und Kryptographie

veröffentlicht von am 4. Apr , 2015

Ärztliche Schweigepflicht als Teil der informellen Selbstbestimmung

Es wird in diesen Tagen sehr viel über die ärztliche Schweigepflicht gesprochen. Der Begriff beschreibt die Vertraulichkeit des Verhältnisses zwischen einem Arzt/ einer Ärztin und seinem Patienten/ ihrer Patientin. Davon betroffen sind nicht nur sogenannte “ Geheimnisse“ sondern schon die Existenz eines Vertrauensverhältnisses an sich. Inwiefern es also z.B. der Kölner Uni erlaubt gewesen sein soll, die Akte eines ehemaligen Patienten an die Staatsanwaltschaft herauszugeben, wird sicherlich noch berufs- wie strafrechtlich zu klären sein. Das Recht auf die informelle Selbstbestimmung hat in Deutschland Verfassungsrang und darf höchstes durch den Betroffenen selbst im Rahmen einer Erklärung zur Schweigepflichtentbindung aufgehoben werden. Oft sehen wir diese Erklärungen im Rahmen von Versicherungsanfragen.

 

Kryptographie für alle?

Eine wichtige Voraussetzung damit Daten allerdings nicht an Unbefugte geraten ist der sichere Umgang damit. Wir erhalten oft Emails von unseren Patienten z.T. mit Klarnamen und persönlichen Informationen. Es sollte jedem mittlerweile klar sein, daß diese Informationen leicht abgegriffen werden können.

Wir empfehlen daher über pgp- verschlüsselte Mails an unsere posteo.de– Adresse zu senden, falls Sie uns entsprechend sensible Informationen schicken möchten. Es ist wesentlich einfacher als vermutet und ich möchte Sie ermutigen, es zu versuchen.

Nachfolgend unsere entsprechende Emailadresse:

 

hausarzt-orsoy@posteo.de

 

Den entsprechenden Schlüssel finden Sie hier:
 http://www.heise.de   mit der ID 0xC8032105 .